Gemeinde Dienethal

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Das Wappen von Dienethal

 

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Das Wappen von Dienethal


 

Seit Oktober 2003 verfügt die Ortsgemeinde Dienethal erstmalig über ein offizielles Gemeindewappen.

Die symbolischen Darstellungen â€“ farblich exakt nach den Grundsätzen und Richtlinien der Heraldik aufgebaut â€“ zeigen auf blauem Grund zwei einander zugewendete abgerissene, goldene, rotgezungte Löwenköpfe, jeweils siebenfach beschindelt und eine in Silber gehaltene, tagbeleuchtete Kirche mit Apsis und Glockentürmchen.

Die beiden Löwenköpfe im oberen Teil des Wappens stammen aus dem Haus der Grafen von Nassau, das im Jahr 1255 in 2 Hauptlinien getrennt wurde: die Nassauisch-Ottonische Linie und die Nassauisch-Walramsche Linie der beiden Brüder Otto und Walram.

Der Ottonischen Linie gehört heute die Niederlande an, die Walramsche Linie dem Großherzogtum Luxemburg. Diese beiden Linien wurden am Ende des 18. Jahr- hunderts durch einen Erbvertrag wiedervereint. In der Zwischenzeit gehörte Dienethal einem mehrherrischen Gebiet, dem sogenannten Nassauischen Kondominium an, worauf die Darstellung zweier gleicher Löwenköpfe als Zeichen der beiden Nassauischen Hauptlinien hinweisen soll.

Die stark vereinfachte, silberne Darstellung der Kirche deutet dominant auf die Dienethaler Pfarrkirche hin, die â€“ 1340 erstmals erwähnt und 1680 umgebaut â€“ wegen ihrer reizvollen und eigenwilligen Bauart als Wahrzeichen der Ortsgemeinde gilt.

Bis das Wappen seine endgültige Form im Genehmigungsverfahren erlangte, war den Verantwortlichen ein weiter Weg auferlegt. Mehr als 20 Entwürfe und Vorschläge wurden dem Landesarchiv in Koblenz als Prüfinstanz eingereicht und in mehreren Gesprächen immer wieder diskutiert, modifiziert oder sogar total abgelehnt, weil sie den strengen heraldischen Richtlinien nicht standhielten.

Als Hauptproblem erwies sich die Aufgabe, die von behördlicher Seite geforderte Verwendung der beiden Löwenköpfe in der ebenso vorgegebenen Farbausrichtung mit einer Darstellungsart der Pfarrkirche zusammenzubringen, die stark symbolisiert sein sollte und sich â€“ als solche jedoch für jedermann erkennbar â€“ gleichzeitig in eine wirkungsvolle Gesamtform einfügen sollte, die wiederum in allen Punkten den Auflagen der Heraldik entspricht.



Unter den hier geschilderten Gesichtspunkten ist die Form- und Farbgestaltung des Wappens zu verstehen.




©   Florian Annas
9. Dezember 2004


 

Publiziert am: Montag, 19. Juni 2006 (11501 mal gelesen)
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